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Trinkwasserqualität

Die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ist in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt. Diese verlangt, dass Trinkwasser „rein und genusstauglich“ sein muss, es darf keine Krankheitserreger und keine Stoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten. Wasser gehört daher zu den am sorgfältigsten kontrollierten Lebensmitteln. Neben dem WAZV selbst prüfen auch die Gesundheitsämter bzw. zugelassene Labore das Trinkwasser, um eine gleich bleibend gute Qualität zu garantieren.

Die Quellen des Wassers sind:

  • Grundwasser
  • Oberflächenwasser
  • Quellwasser


Härtegrad des Trinkwassers

Grundlagen:

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRNG) vom
29.04.2007 zur Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Neugefasst gem. Bek. v. 17.7.2013, 2538; zuletzt geändert
durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.7.2021 I 3274

Bedeutung:

Die Wasserhärte ist für das Waschen und die Dosierung von Wasch- und Spülmitteln in Waschmaschinen und Geschirr-
spülern von Bedeutung, da die Härtebildner Kalzium und Magnesium die Waschkraft von Waschmitteln verringern.
Durch die richtige Einstellung der Geräte und die Waschmitteldosierung kann ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz geleistet werden.

 

Härtebereich Ort Härtegrad
weich

Gemeinde Geratal
OT Gräfenroda
OT Liebenstein

Stadt Suhl
OT Gehlberg

weniger als 1,5 Millimol Kalziumkarbonat je Liter 
(bisher: 1 bis 2 °dH; Härtegrad: 0 bis 8)

mittel

Gemeinde Geratal
OT Frankenhain

Stadt Plaue mit
OT Rippersroda

1,5 bis 2,5 Millimol Kalziumkarbonat je Liter
(bisher: 2 bis 3 °dH, Härtegrad: 8 bis 14)

hart  

mehr als 2,5 Millimol Kalziumkarbonat je Liter
(bisher: ab 3 °dH, Härtegrad: ab 14)

 

 



 

 

 

 

 

Analyse Reinwasser für:  - Tiefbrunnen Plaue, - Trinkwaseraufbereitung Sieglitz Gräfenroda, - Hochbehälter Frankenhain

Analyse vom 17.05.2021

 

Analyse Reinwasser für:  - Hochbehälter Gehlberg

Analyse vom 21.07.2021

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