Landesjagdverband Thüringen
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Gebühren

I. Rechtsgrundlagen:

  • Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (GS-WBS) vom 17.09.2024,
  • Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (GS-EWS) vom 17.09.2024.
    Vorstehende Satzungen einschließlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht wurden im Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ Nr. 2/2024 vom 27.09.2024 bekannt gemacht.

Wasserversorgung

Grundgebühr:

nach § 1 Abs. 2 Nr. 1  
je Wohneinheit (WE)   154,00 €/Jahr
Grundgebühr für sonstige Grundstücke nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2
Dauerdurchfluss ehemals Grundgebühr
Q 3   4,0 Qn 2,5 252,56 €/Jahr
Q 3 10,0 Qn 6,0 631,40 €/Jahr
Q 3 16,0 Qn 10 1010,24 €/Jahr
Verbrauchsgebühr:  
(Tarif TW)   1,75 €/m³

Alle Gebührensätze sind Bruttogebühren.

Enthalten ist der derzeitige Umsatzsteuersatz von 7 %.

Ableseart

A Ablesung durch WAwZV
K Selbstablesung durch Kunde
S Schätzung des Verbrauchs durch den WAwZV
SE Selbsterklärung
EB Ersatzbemessung
H Hochrechnung
01 Ableser
02 Kunde per E-Mail
03 Kunde per Telefon
04 Kunde per Fax
05 Kunde per Ablesezettel
06 Schätzung
07 Comet
08 externes Verfahren
09 Ableser, durch Sachbearbeiter im Onlineportal erfasst
10 Kunde online
11 Kunde per E-Mail; durch Sachbearbeiter im Onlineportal erfasst
12 Kunde per Telefon; durch Sachbearbeiter im Onlineportal erfasst
13 Kunde per Fax; durch Sachbearbeiter im Onlineportal erfasst
14 geschätzt; durch Sachbearbeiter im Onlineportal erfasst
15 mobile Zählererfassung
16 Zählerwechsel
17 Eigentümerwechsel
18 Onlineerfassung sonstige

 

 

Abwasserentsorgung

Grundgebühr:

nach § 2 Abs. 3 a Nr. 1
für Volleinleiter je WE  90,00 €/Jahr

für Volleinleiter sonstige Grundstücke nach § 2 Abs. 3 a Nr. 2

Dauerdurchfluss ehemals Grundgebühr
Q 3   4,0 Qn 2,5 147,60 €/Jahr
Q 3 10,0 Qn 6,0 369,00 €/Jahr
Q 3 16,0 Qn 10 590,40 €/Jahr
nach § 2 Abs. 3 b Nr. 1
für Kanaleinleiter je WE  90,00 €/Jahr
für Kanaleinleiter sonstige Grundstücke nach § 2 Abs. 3 b Nr. 2
Dauerdurchfluss ehemals Grundgebühr
Q 3 4 QN 2,5 147,60 €/Jahr
Q 3 10 QN 6,0 369,00 €/Jahr
Q 3 16 QN 10 590,40 €/Jahr
 
für Direkteinleiter  15,00 €/Jahr
 
Einleitungsgebühr:  
Volleinleiter (Tarif VE) 4,12 €/m³
Kanaleinleiter (Tarif KA) 2,39 €/m³
Kanaleinleiter mit vollbiologischer Kleinkläranlage (Tarif VB) 1,40 €/m³
Direkteinleiter (Tarif KE) 0,11 €/m³
Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser (Tarif NW) 0,58 €/m³

 

 

Fäkalschlammentsorgung

Beseitigungsgebühr 46,69 €/m³

 

 

I. Hinweise

Verspätete Abgabenzahlungen haben gemäß Abgabenordnung (AO 1977) in Verbindung mit dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) Säumniszuschläge zur Folge.

Bei Nichtzahlung der Abgaben behält sich der WAwZV „Obere Gera“ Maßnahmen der zwangsweisen Beitreibung vor.

II. Mitteilungspflicht

Der Abnehmer ist verpflichtet, jede Änderung im Bezugsverhältnis sofort schriftlich zu melden. Bei unterbliebener oder verspäteter Meldung haftet der Abnehmer weiterhin für alle anfallenden Kosten des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (auch für notwendige Kosten Dritter).

So erreichen Sie uns

Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera“

An der Glashütte 3
99330 Geratal


Telefon: 036205 - 9 33 55
Telefax: 036205 - 9 33 33


E-Mail: wawzv@gemeinde-geratal.de

 

Unsere Sprechzeiten


Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr

 

 

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